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Reise-AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Seminarreisen und Events

1. Abschluss des Reisevertrages


2. Zahlung


3. Leistungen


4. Leistungsänderungen


5. Rücktritt des Kunden

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Erfolgt der Rücktritt bis sechs Wochen vor Reisebeginn 250 € vom Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt später, fallen 100% des Gesamtreisepreises an.  
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Bodymotion. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.


6. Ersatzreisende


7. Störung durch den Reisenden

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.


8. Mindestteilnehmerzahl


9. Kündigung infolge höherer Gewalt


10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Auf die Zif­fern 10. und 13. wird Bezug genommen.


11. Haftungsbeschränkung

Bodymotion haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für Personen oder Sachschäden. Die Teilnahme an der Seminarreise erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kursteilnehmer versichert, in jeder Hinsicht uneingeschränkt körperlich gesund zu sein; auf (Vor-) Erkrankungen bzw. auf jedes bestehende bzw. neu entstehende Gesundheitsrisiko hat er umgehend schriftlich hinzuweisen.


12. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten